Fragen? Hier gibt es ausführliche Antworten.

 

Wie kann ich Behandlungstermine vereinbaren?

Zur Terminvereinbarung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • jederzeit über unsere Online-Terminanfrage, wir melden uns innerhalb von 48h werktags zurück
  • telefonisch Mo – Do von 8:00 – 12:00 Uhr unter 06203 / 185 71 20
  • vor Ort Mo – Do von 8:00 – 12:00 Uhr
Ich habe jetzt Beschwerden - warum muss ich warten und kann nicht direkt diese Woche zur Therapie kommen?

Die Physiotherapie behandelt ein großes Spektrum an Patienten z.B. akute Beschwerden, nach Operationen/Unfällen, im Hausbesuch oder chronisch erkrankte Dauerpatienten. Da es überall deutlich mehr Bedarf für Therapie als Therapeuten gibt, steht man als schmerzgeplagter Patient leider oft vor überfüllten Praxen mit Wartelisten.

Wir bedauern Ihnen meist keinen zeitnahen Behandlungsstart anbieten zu können.

Um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten und eine faire Verteilung der Zeit unserer Physiotherapeut*innen für die verschiedenen Patientengruppen zu erzielen, arbeiten wir mit Kontingenten und Wartelisten, im nächsten Abschnitt hierzu mehr.

Wie funktioniert die Warteliste?

Sobald der Bedarf an Therapie größer ist als die Kapazitäten unseren Physiotherapeut*innen, können wir leider keine neuen Therapieplätze direkt vergeben und arbeiten über Wartelisten für Akutpatienten, Hausbesuche und Dauerpatienten.

In diesem Falle nehmen wir Sie auf Ihren Wunsch gerne in der Warteliste auf und melden uns, sobald ein Therapieplatz in den von Ihnen angegebenen möglichen Zeitfenstern frei wird. Bitte bedenken Sie, dass mit sehr eingeschränkter zeitlicher Flexibilität die Wartezeit auf einen exakt passenden Platz leider auch länger sein kann.

Unsere Warteliste wird fair chronologisch nach Aufnahmedatum und möglichen Zeitfenstern abgearbeitet und wir bevorzugen / benachteiligen nicht nach Versicherungsstatus, Art der Beschwerden oder ob Sie Neu-/Bestandspatient sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne an der Rezeption zur Verfügung.

Kann ich als Dauerpatient ganzjährig einen Therapieplatz erhalten?

Prinzipiell: Ja!

Da wir sowohl Patienten mit akuten Beschwerden, nach Operationen / Unfällen, im Haubesuch als auch chronisch erkrankte Dauerpatienten versorgen, stehen für jede dieser Patientengruppe natürlich nur eingeschränkt Kapazitäten bei unseren Physiotherapeut*innen zur Verfügung.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ggf. für ein „reguläres“ Rezept als Akutpatient noch eine begrenzte Anzahl an Terminen frei sind, aber zur gleichen Zeit leider kein ganzjähriger Therapieplatz als Dauerpatient.

Gerne können Sie sich auch als Dauerpatient auf unsere Warteliste setzen lassen – die Wartezeit auf einen solchen Platz wird leider durch die meist mehrjährige Therapie vsl. länger sein und lässt sich nicht durch uns vorhersagen.

Bitte zur besseren Planbarkeit bei Online-Terminanfragen oder telefonisch / vor Ort mitteilen, dass Sie sich als Dauerpatient vorstellen.

Was sollte ich zum ersten Behandlungstermin mitbringen?

Zum ersten Termin bitte 15 Minuten vorher für den „Papierkram“ da sein und Folgendes mitbringen:

  • Rezept im Original
  • Versichertenkarte, ggf. Befreiungsausweis
  • ggf. ärztliche Befunde / Behandlungsschema
  • als GKV-Patient: Geld für die Zuzahlungsgebühr

Zu jedem Termin bitte ein großes Handtuch mitbringen.

Wieviel Zeit sollte ich für meinen Termin einplanen?

Die Dauer eines Termins ist abhängig von Ihrem verordneten Heilmittel auf dem Rezept.

Die von den Krankenkasse vergütete Behandlungszeit (15 Minuten) inklusive Terminplanung, An- und Ausziehen, Dokumentation und Desinfektion beträgt bei uns beispielsweise für einen Termin Krankengymnastik (KG) somit 20 Minuten.

Bitte planen Sie für jeden Termin ca. 5 Minuten vorher da zu sein.

Was soll ich tun, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann oder vergessen habe?

Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch unter 06203 / 185 71 20  ab, damit wir Ihren Termin neu vergeben können. Außerhalb unserer telefonischen Erreichbarkeit und am Wochenende können Sie hierzu auf unseren Anrufbeantworter sprechen.

Sollten Sie ohne Absage nicht erschienen sein oder weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt haben und der Termin konnte nicht andersweitig vergeben werden, müssen wir Ihnen diesen Termin privat in Rechnung stellen (siehe Ausfallgebühr).

Bitte melden Sie sich dann telefonisch zur Vereinbarung eines Ersatztermins.

 

Was passiert, wenn ich zu spät zum Termin erscheine?

Verloren gegangene Zeit durch Zuspätkommen (weniger als 5 Minuten) wird von der Behandlungszeit abgezogen. Sollte die Behandlungsdauer nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibungen der Krankenkassen bzw. nach den Vorgaben der Versicherung unterschritten werden, muss die Therapie ausfallen, was wir Ihnen privat in Rechnung stellen müssen (siehe Ausfallgebühr).

Wie berechnet sich die Ausfallgebühr?

Eine Ausfallgebühr wird Ihnen nur dann berechnet, wenn Sie ohne Absage nicht zum Termin erschienen sind oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagt haben und es uns nicht möglich war, diesen Termin neu zu belegen.

Wir sind eine reine Bestellpraxis, in der jeder Ihrer Termine nur für Sie reserviert ist – Raum und Therapeut sind fest zugeordnet und werden durch Ihr Rezept bei jedem stattgefundenen Termin anteilig finanziert.

Die Höhe der Ausfallgebühr wird daher nicht willkürlich von Seiten der Praxis festgelegt, sondern entspricht – wie gesetzlich vorgeschrieben – dem exakten Wert der ausgefallenen Leistung des betroffenen Termins, ein Schadensersatz also.

Vor Beginn der ersten Behandlung erhalten Sie von uns Ihren Behandlungsvertrag, welchem Sie die genaue Höhe der Ausfallgebühr eines Termins Ihrer aktuellen Verordnung entnehmen können.

Warum kann ich von mir vergessene Termine nicht einfach unterschreiben?

Uns ist das Vorgehen aus vielen anderen Physiotherapie-Praxen leider bekannt, dass vergessene Termine stattdessen auf dem Rezept wie ein normaler Termin unterschrieben werden. Das Ganze scheint unbürokratischer und die Patienten sind zufrieden, da es für sie selbst keine finanzielle Auswirkung hat – warum machen wir es nicht auch so?

Ganz simple Antwort: Es ist schlicht eine Straftat.

Unterschreiben Sie den vergessenen Termin auf Ihrem Rezept, weist dadurch die Praxis nach:

An diesem Datum hat Therapeut XY für genau diesen Patienten eine Leistung erbracht und die Praxis möchte dafür im Gegenzug Bezahlung von der Krankenkasse – jedoch ohne die Leistung überhaupt erbracht zu haben. Es handelt sich um Kassenbetrug.

Sollte es also mal vorkommen, dass Sie einen Termin verpassen, ist das menschlich und wir werfen natürlich niemanden wegen einem verpassten Termin aus der Praxis. Da wir die Räumlichkeiten und Mitarbeiter über jede Behandlung anteilig finanzieren, stellt jeder unbezahlte Ausfall aber einen Schaden dar. Deshalb steht im Behandlungsvertrag diese Ausfallgebühr rechtskonform als Schadensersatz für eben solche Vorkommnisse.

Im Zeichen des gegenseitigen Respekts möchten wir darum bitten, davon Abstand zu nehmen bei Erhalt einer Rechnung über die zuvor vereinbarte Ausfallgebühr zu diskutieren oder der Praxis Bereicherung vorzuwerfen. In diesem Falle sehen wir das Vertrauensverhältnis als gebrochen und in Zukunft keine weitere Zusammenarbeit.

Warum ist der Fragebogen bei Erstaufnahme so lang?

Der Fragebogen, den Sie vor Ihrem ersten Termin zum Ausfüllen erhalten, umfasst Fragen zu Ihrer Krankheits-Vorgeschichte und dem allgemeinen Gesundheitszustand, auch außerhalb der aktuellen Beschwerden. Dies ist ein essentieller Bestandteil Ihres eigenen Therapie-Erfolgs, da unsere Physiotherapeut*innen nur so aus der weiteren Untersuchung auf eine Hypothese schließen, einen Behandlungsplan erstellen und optimale Behandlungstechniken wählen können.

So zeigen sich auch ggf. anatomische Zusammenhänge zu anderen oder älteren Problematiken, die jedoch Teil Ihrer aktuellen Beschwerden sind und sonst keinen Raum zur Mitbehandlung gefunden hätten.

Auch Vorerkrankungen, die ggf. Behandlungstechniken aus gesundheitlichem Risiko ausschließen, werden so erfasst und können nicht in der kurzen Therapiezeit im Gespräch untergehen.

Dementsprechend ist ein ausführlicher Fragebogen immer im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit.

Welche Therapieformen werden angeboten?
  • Krankengymnastik (KG)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des
    18. Lebensjahres nach PNF  (KG-ZNS PNF)
  • Wärmepackung (WPN)
  • Heißluft (HL)
  • Kältetherapie (EIS)
  • Hausbesuche (HB)
Warum muss ich vor Beginn mit meinem Rezept manchmal erneut zum Arzt?

Heilmittelerbringer sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen jede Verordnung einzeln auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sind Angaben nach Vorgaben der Krankenkasse fehlerhaft wie bspw. eine fehlende Arzt-Unterschrift oder sollte Ihr erster Behandlungstermin länger als 28 Kalendertage nach Ausstellungsdatum liegen, so müssen Sie als Patient das Rezept beim verordnenden Arzt zur Korrektur vorlegen und mit Unterschrift und Änderungsdatum versehen lassen.

Ein Behandlungsbeginn mit fehlerhaftem Rezept ist uns rechtlich untersagt und führt desweiteren zur Absetzung durch die Krankenkasse.

Auch wenn wir verstehen, dass der Weg zum Arzt einen erneuten organisatorisch-zeitlichen/körperlich anstrengenden Aufwand für Sie mit sich zieht, unterliegen wir dieser rechtlichen Pflicht und bitten daher um Verständnis.

Wie lange ist ein Rezept für gesetzlich Versicherte ab Ausstellungsdatum gültig?

Ein reguläres Rezept ist ab Ausstellungsdatum 28 Kalendertage gültig, d.h. die erste Behandlung muss innerhalb dieser Frist liegen.

Hat der Arzt auf dem Rezept einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, ist es ab Ausstellungsdatum nur 14 Kalendertage gültig.

BG-Rezepte sind ab Ausstellungsdatum nur 14 Kalendertage gültig, mit Angabe eines dringlichen Behandlungsbedarf wiederum nur 7 Kalendertage.

Rezepte des Entlassmanagements (im Krankenhaus bei Entlassung ausgestellt) sind ab Ausstellungsdatum nur 7 Kalendertage gültig.

Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungsterminen sein?

Die Fristen werden von den gesetzlichen Krankenkasse festgelegt und stellen sich wie folgt dar:

  • weniger als 14 Kalendertage zwischen Behandlungsterminen
    • möglich, egal aus welchem Grund
  • mehr als 14 Kalendertage zwischen Behandlungsterminen
    • führt dazu, dass das Rezept ungültig wird und an dieser Stelle abgebrochen werden muss
    • Ausnahmen: Krankheit Ihrerseits o. Therapeut, Urlaub Ihrerseits o. Therapeut oder medizinisch begründet in Absprache mit Ihrem Arzt

Für Privatpatienten gibt es hierbei keine Fristen zu beachten.

Kann ich auch Doppelbehandlungen erhalten?

Für GKV-Patienten: Doppelbehandlungen sind nur möglich, wenn Ihr Arzt dies auf dem Rezept auch „als Doppelbehandlung“ vermerkt. Bitte beachten Sie, dass laut Vorgaben sich dadurch die Gesamtmenge der Behandlungseinheiten nicht erhöht, d.h. „6x KG als Doppelbehandlung“ bedeutet 3 Behandlungstermine mit je doppelter Zeit.

Ausnahme Blankorezepte für Schulter-Diagnosen: Hier sind je nach Therapieplanung durch den Therapeuten auch Doppelbehandlungen möglich.

Für Privatpatienten: Bitten Sie Ihren Arzt um den Vermerk „als Doppelbehandlung“ auf dem Privatrezept, um potenziellen Problemen bei der Kostenerstattung vorzubeugen oder klären Sie dies im Voraus mit Ihrer Versicherung, z.B. „10x KG als Doppelbehandlung“ – dies entspricht dann 5 Terminen mit je doppelter Zeit.

Was ist die Zuzahlung und wie hoch ist diese?

Die Zuzahlung (auch: Eigenanteil) wird von den gesetzlichen Krankenkasse vorgeschrieben und daher von allen Praxen in gleicher Höhe wie folgt festgelegt: 10 Euro pauschal + 10% des Rezeptwerts

Aktuell (07/2025) beträgt bspw. die Zuzahlung für eine Verordnung über 6x KG insgesamt 27,34 Euro.

Im Auftrag der Krankenkassen ziehen wir diese beim 1. Behandlungstermin ein. Bei uns ist eine Zahlung mit Karte oder bar möglich.

Ausnahmen

  • Zuzahlungsbefreiung bei Erwachsenen: Bitte teilen Sie uns dies bei der Terminvereinbarung mit und legen Ihren aktuell gültigen Befreiungsausweis beim ersten Termin vor.
  • Kinder unter 18 Jahre sind generell von der Zuzahlung befreit.

Wie hoch sind die Preise für Privatversicherte?

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) alle Privatpatienten gleichermaßen mit dem 1,6-fachen Satz ab. Die aktuelle Preisliste können Sie gerne telefonisch, per Mail oder vor Ort erfragen.

Nach Behandlungsende erhalten Sie von uns eine Rechnung. Laut der mit uns vor Behandlungsbeginn geschlossenen Honorarvereinbarung sind die im Voraus vereinbarten Behandlungskosten durch Sie zu begleichen, unabhängig davon ob Ihre Versicherung diese gar nicht, nur teilweise oder vollständig erstattet.

Bitte klären Sie daher im eigenen Interesse die Kostenerstattung vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung ab, um spätere Ärgernisse zu vermeiden.

Kann ich auch ohne Rezept zur Physiotherapie?

Leider nicht, physiotherapeutische Leistungen dürfen nur auf ärztliche Verordnung geleistet werden. Nur ergänzende nicht-therapeutische Maßnahmen wie Wärme-/Kältetherapie oder bspw. Kinesiotaping dürfen als Selbstzahler neben Ihrem Physiotherapie-Rezept abgegeben werden.

Tipp: Als Ausnahme steht es Physiotherapeut*innen mit der Zusatzbezeichnung „sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie“ frei auch ohne ärztliche Verordnung therapeutische Leistungen zu erbringen.

Was erwartet mich bei meiner ersten Behandlung? Muss ich mich ausziehen?

Beim ersten Behandlungstermin besprechen Sie mit Ihrem Therapeuten sowohl auf Grundlage des Anamnesebogens Ihre Vorgeschichte als auch den aktuellen Konsultationsgrund. Im Anschluss an die Anamnese erfolgt bezogen auf Ihren Konsultationsgrund eine Untersuchung des ganzen Körpers je nach Bedarf im Stehen, Sitzen und Liegen.

Damit Ihr Therapeut hierbei vollständig und genau befunden kann, wird die Erstuntersuchung für gewöhnlich in Unterwäsche durchgeführt.

Die Untersuchungsergebnisse und das weitere Vorgehen werden beim Ersttermin mit Ihnen besprochen, sowie die daraus geplanten Therapieansätze.

Für die weiteren Behandlungen ist lockere bequeme Kleidung sinnvoll, die nicht in der Bewegung einschränkt und Ihrem Therapeuten die Möglichkeit lässt, die Körperregion direkt zu behandeln (wie bspw. eine kurze Hose bei Kniebeschwerden oder ein Trägertop bei Schulter- und Nackenbeschwerden). Gerne können Sie sich hierzu im Behandlungsraum umziehen.

Techniken der manuellen Lymphdrainage können nur durch direkten Kontakt zur Haut auch den gewünschten Einfluss nehmen, weshalb die Extremität entkleidet sein sollte.

 

Ich habe ein Rezept, aber statt Therapie will ich lieber nur massiert werden - geht das?

Massage-Techniken sind Teil der Physiotherapie, aber die Aufgabe eines Therapeuten ist es, für Ihre individuellen Beschwerden geeignete Techniken und Behandlungsmethoden auszuwählen. Für den eigenen Therapie-Erfolg ist es unabdinglich, dass eine gemeinsame Vorstellung über den Sinn und Zweck der Behandlung zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten entstehen kann.

Auf Basis eines Rezepts Wohlfühl-Behandlungen zu erhalten, ist nicht von Ihrer Versicherungen vorgesehen und auch nicht Teil unseres Berufsstands.

Sollten Sie reine Massage wünschen, wenden Sie sich daher gerne an einen hierfür geeigneten Anbieter.